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Die Mietkaution: was der Vermieter verlangen darf — und was nicht

Die Mietkaution ist auf drei Nettomonatsmieten begrenzt (Art. 257e OR) und muss auf ein Bankkonto lautend auf den Namen des Mieters einbezahlt werden — nie auf jenes der Verwaltung. Eine Kautionsversicherung erspart das Blockieren des Betrags, die Prämie wird jedoch nie zurückerstattet und Sie haften weiterhin für Schäden.

Aktualisiert am 2026-08-16

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