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Eine Wohnung in der Schweiz mieten, wenn Sie aus dem Ausland kommen

Eine Schweizer Verwaltung entscheidet über ein Dossier, nicht über eine Besichtigung. Rechnen Sie mit Ausweis, Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsvertrag, drei Lohnabrechnungen und einem Betreibungsauszug, der nicht älter als drei Monate ist. Die Kaution ist auf drei Nettomonatsmieten begrenzt und bleibt auf einem Konto auf Ihren Namen. Wer eben erst angekommen ist, ersetzt den Schweizer Auszug durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes.

Aktualisiert am 2026-08-16

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