Der Betreibungsregisterauszug für die Wohnungsbewerbung
Der Betreibungsregisterauszug kostet 17 bis 18 CHF beim Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde, rund 30 CHF bei einem Online-Anbieter. Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht, doch Schweizer Verwaltungen akzeptieren ihn in der Praxis nur bis drei Monate.
Aktualisiert am 2026-08-16
Was er ist und wer ihn ausstellt
Der Auszug listet die gegen Sie eingeleiteten Betreibungen der letzten fünf Jahre auf. Ausgestellt wird er vom Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde — nicht von Ihrer Bank und nicht von Ihrem Arbeitgeber.
Eine Verwaltung verlangt ihn nicht, um über Sie zu urteilen: sie prüft, ob der Mietzins bezahlt wird. Zusammen mit dem Lohnausweis ist er das schwerste Dokument einer Schweizer Bewerbung.
Was er kostet
17 bis 18 CHF am Schalter oder per Post beim Betreibungsamt. Der Betrag ist in der Gebührenverordnung zum SchKG festgelegt und damit in allen Kantonen gleich.
Rund 29.90 CHF bei einem Online-Anbieter: die amtliche Gebühr (~18 CHF) plus eine Servicepauschale (~12 CHF). Der digital signierte Auszug ist rechtlich dem Schalterexemplar gleichgestellt.
Wie lange er gültig bleibt
Eine gesetzliche Frist existiert nicht. In der Praxis verlangen Verwaltungen einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist; manche akzeptieren sechs Monate, wenn das übrige Dossier überzeugt.
Praktische Folge: bestellen Sie ihn zu Beginn der Suche, nicht vorher. Ein vier Monate alter Auszug führt zur Absage, ohne dass jemand den Grund nennt.
Wenn Sie den Kanton gewechselt haben
Der Auszug deckt nur den ausstellenden Kanton ab. Nach einem Umzug in einen anderen Kanton innerhalb der letzten fünf Jahre bestellen Sie auch den Auszug des früheren Wohnorts — eine aufmerksame Verwaltung merkt es.
Wenn Sie aus dem Ausland kommen
Ohne Schweizer Wohnsitz gibt es keinen Schweizer Auszug. Diese Sackgasse hat einen Ausgang: legen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Herkunftslandes bei, zusammen mit einem kurzen Schreiben zu Ihrer Lage. Verwaltungen, die Expats vermieten, kennen den Fall.
Wenn der Auszug nicht leer ist
Eine bezahlte Betreibung bleibt fünf Jahre eingetragen. Legen Sie den Zahlungsbeleg bei: eine belegt beglichene Schuld wiegt weniger schwer als eine fehlende Erklärung.
Sie können beim Amt zudem verlangen, dass eine bestrittene Betreibung Dritten nicht mehr bekannt gegeben wird, sofern der Gläubiger das Verfahren nicht weitergeführt hat.
Häufige Fragen
Was kostet ein Betreibungsregisterauszug?
17 bis 18 CHF beim Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde, rund 29.90 CHF bei einem Online-Anbieter (amtliche Gebühr plus Servicepauschale).
Wie lange ist er gültig?
Gesetzlich ist keine Frist festgelegt. Schweizer Verwaltungen verlangen in der Praxis einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.
Kann man ihn online bestellen?
Ja. Viele Ämter bieten die Online-Bestellung an, private Anbieter liefern ihn digital signiert innerhalb eines Arbeitstages. Das digitale Dokument ist gleichwertig.
Was gilt, wenn ich neu in die Schweiz ziehe?
Ohne Schweizer Wohnsitz ist kein Auszug möglich. Reichen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Herkunftslandes mit einem Begleitschreiben ein.
Brauche ich einen Auszug pro Kanton?
Der Auszug gilt nur für den ausstellenden Kanton. Nach einem interkantonalen Umzug innerhalb von fünf Jahren legen Sie auch den früheren bei.
Quellen
- ch.ch — Portal der Schweizer Behörden
- Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG)
- Stadt Zürich — Betreibungsamt
Allgemeine Information, anhand der genannten Quellen geprüft. Ersetzt keine Auskunft beim zuständigen Amt.
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